
Brandschutz
für jede Branche.
Konzepte, Komponenten, Wartung — vom Rauchmelder im Eigenheim bis zur Brandmeldeanlage im Industriebetrieb.
Brandschutz · Privat & Gewerbe
Brandschutz fängt
vor dem Brand an.
Vom Rauchmelder im Eigenheim bis zur DIN 14675-Brandmeldeanlage in der Industrie. Konzepte, Komponenten, Wartung — alles aus einer Hand.
Sicherheit, die im Schadensfall hält — und vom Versicherer nachprüfbar dokumentiert ist.
Wichtig für Betreiber
PFAS-Verbot: Umstellung auf fluorfreie Löschmittel.
EU-Recht beendet fluorhaltige Schaumlöschmittel schrittweise. Was das für Feuerlöscher und Löschanlagen bedeutet — und bis wann Sie handeln sollten.
Rechtlicher Hintergrund
EU verbietet PFAS in Löschmitteln
Die EU-Beschränkungen für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS, u. a. über die REACH-Verordnung) machen den Wechsel zu fluorfreien Löschmitteln zwingend. Betroffen sind Schaumlöscher und Schaumlöschanlagen — nicht nur im Gewerbe.
Ab Oktober 2026 gilt das Verkaufsverbot für PFAS-haltige Feuerlöscher.
Technische Konsequenz
Löschmittelwechsel reicht meist nicht
Ein einfacher Tausch des Löschmittels ist technisch in der Regel nicht möglich — meist ist ein Geräteaustausch erforderlich.
Bei ortsfesten Schaumlöschanlagen bedeutet der PFAS-Ersatz eine technische Neuauslegung: andere Schaummittel verhalten sich anders in Zumischung, Verschäumung und Wurfweite.
Die wichtigsten Fristen
PFAS-Fahrplan für Betreiber
- 3.12.2025PFOA: alle Verwendungen verboten. PFOS-Grenzwert sinkt auf 25 ppb.
- 10.4.2026PFHxA-haltige Schaummittel für öffentliche Feuerwehren verboten.
- 23.10.2026 / 23.4.2027Verkaufsverbot für PFAS-haltige Feuerlöscher, danach Verwendungsverbot bei öffentlichen Feuerwehren.
- 23.10.2030Allgemeines Verwendungsverbot für PFAS-Schaummittel; Feuerlöscher-Bestand darf längstens bis 31.12.2030 verwendet werden.
- 23.10.2035Ende der letzten Übergangsfristen (Störfallbetriebe, Schifffahrt).
Handlungsbedarf: Bestand jetzt prüfen und Umstellung planen — Wartungszyklen lassen sich nutzen, um Geräte schrittweise zu ersetzen, bevor die Fristen greifen.
Bestandsprüfung anfragen →Leistungen
Brandschutz für jede Branche.
UNSERE VORGEHENSWEISE
Ihr Brandschutz-Projekt aus einer Hand.
Vom Erstgespräch bis zur Übergabe — transparent und planbar.
Brandschutz-Audit
Vor-Ort-Begehung, Brandlast, Fluchtwege, Bestand — volle Bestandsaufnahme.
Konzept-Erstellung
Brandschutzkonzept nach Landesbauordnung — Sachverständigen-konform.
Behörden-Abstimmung
Bauamt, Feuerwehr, Versicherer — Konzept abgestimmt und genehmigt.
Komponenten-Planung
Brandmelder, RWA, Sprinkler, Trennwände — konkret und kalkuliert.
Installation & Test
Montage, Funktionsprüfung, Abnahme durch Sachverständigen.
Schulung & Doku
Brandschutzhelfer-Schulung, Doku, Räumungsübung.
Wiederkehrende Prüfung
Jährliche Prüfungen, Wartung, Aktualisierung bei Umbau.
Typische Projekte
Typische Projekte aus der Praxis.
Drei typische Konstellationen aus der Praxis. Preise und Konzepte erstellen wir individuell auf Anfrage, alle Angebote netto zzgl. USt.
Brandmeldeanlagen
DIN 14675-konforme BMA für Produktionshalle, mit Feuerwehrlaufkarten.
Brandschutz für Photovoltaik
Brandschutzkonzept für PV-Anlagen: DC-Trennung, sichere Abschaltung und, wo nötig, Brandbekämpfung mit Löschturbine.
Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, ergänzt um Schaumlöschanlagen für Sonderbereiche.
Qualität & Vertrauen
Verlässlich über die gesamte Laufzeit.
Sachverständigen-Kompetenz
Brandschutzkonzepte, Gutachten und Abnahmen kommen aus demselben Haus wie Montage und Wartung — ein Verantwortlicher für alles.
Versicherungsfeste Dokumentation
Prüfprotokolle, Wartungsnachweise und Anlagendokumentation, die Versicherer, Behörden und Sachverständige akzeptieren.
Wartung & wiederkehrende Prüfung
Feuerlöscher, BMA und RWA im festen Prüfturnus, mit Fristenüberwachung: Ihr Brandschutz bleibt wirksam und nachweisbar.
Ein Ansprechpartner
Vom Konzept bis zur wiederkehrenden Prüfung: Sie sprechen immer mit REBB.
FAQ
Häufige Fragen.
Schaumlöscher mit fluorhaltigen Mitteln dürfen ab Oktober 2026 nicht mehr verkauft werden; Bestand hat Übergangsfristen. Details im PFAS-Abschnitt oben.
Alle 2 Jahre durch eine befähigte Person — wir übernehmen Prüfung, Doku und Fristenerinnerung.
Ja, nach DIN ISO 23601 — von der Begehung bis zum montierten Plan, inklusive Aktualisierung bei Umbauten.
Das regeln Baurecht, Nutzung und Versicherer. Wir prüfen die Anforderungen und planen nach DIN 14675 — inklusive Aufschaltung.
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