Brandschutz für Gewerbe
REBB · Brandschutz

Brandschutz
für jede Branche.

Konzepte, Komponenten, Wartung — vom Rauchmelder im Eigenheim bis zur Brandmeldeanlage im Industriebetrieb.

Brandschutz · Privat & Gewerbe

Brandschutz fängt
vor dem Brand an.

Vom Rauchmelder im Eigenheim bis zur DIN 14675-Brandmeldeanlage in der Industrie. Konzepte, Komponenten, Wartung — alles aus einer Hand.

Sicherheit, die im Schadensfall hält — und vom Versicherer nachprüfbar dokumentiert ist.

Wichtig für Betreiber

PFAS-Verbot: Umstellung auf fluorfreie Löschmittel.

EU-Recht beendet fluorhaltige Schaumlöschmittel schrittweise. Was das für Feuerlöscher und Löschanlagen bedeutet — und bis wann Sie handeln sollten.

Rechtlicher Hintergrund

EU verbietet PFAS in Löschmitteln

Die EU-Beschränkungen für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFAS, u. a. über die REACH-Verordnung) machen den Wechsel zu fluorfreien Löschmitteln zwingend. Betroffen sind Schaumlöscher und Schaumlöschanlagen — nicht nur im Gewerbe.

Ab Oktober 2026 gilt das Verkaufsverbot für PFAS-haltige Feuerlöscher.

Technische Konsequenz

Löschmittelwechsel reicht meist nicht

Ein einfacher Tausch des Löschmittels ist technisch in der Regel nicht möglich — meist ist ein Geräteaustausch erforderlich.

Bei ortsfesten Schaumlöschanlagen bedeutet der PFAS-Ersatz eine technische Neuauslegung: andere Schaummittel verhalten sich anders in Zumischung, Verschäumung und Wurfweite.

Die wichtigsten Fristen

PFAS-Fahrplan für Betreiber

  • 3.12.2025PFOA: alle Verwendungen verboten. PFOS-Grenzwert sinkt auf 25 ppb.
  • 10.4.2026PFHxA-haltige Schaummittel für öffentliche Feuerwehren verboten.
  • 23.10.2026 / 23.4.2027Verkaufsverbot für PFAS-haltige Feuerlöscher, danach Verwendungsverbot bei öffentlichen Feuerwehren.
  • 23.10.2030Allgemeines Verwendungsverbot für PFAS-Schaummittel; Feuerlöscher-Bestand darf längstens bis 31.12.2030 verwendet werden.
  • 23.10.2035Ende der letzten Übergangsfristen (Störfallbetriebe, Schifffahrt).

Handlungsbedarf: Bestand jetzt prüfen und Umstellung planen — Wartungszyklen lassen sich nutzen, um Geräte schrittweise zu ersetzen, bevor die Fristen greifen.

Bestandsprüfung anfragen →

Leistungen

Brandschutz für jede Branche.

UNSERE VORGEHENSWEISE

Ihr Brandschutz-Projekt aus einer Hand.

Vom Erstgespräch bis zur Übergabe — transparent und planbar.

01

Brandschutz-Audit

Vor-Ort-Begehung, Brandlast, Fluchtwege, Bestand — volle Bestandsaufnahme.

02

Konzept-Erstellung

Brandschutzkonzept nach Landesbauordnung — Sachverständigen-konform.

03

Behörden-Abstimmung

Bauamt, Feuerwehr, Versicherer — Konzept abgestimmt und genehmigt.

04

Komponenten-Planung

Brandmelder, RWA, Sprinkler, Trennwände — konkret und kalkuliert.

05

Installation & Test

Montage, Funktionsprüfung, Abnahme durch Sachverständigen.

06

Schulung & Doku

Brandschutzhelfer-Schulung, Doku, Räumungsübung.

07

Wiederkehrende Prüfung

Jährliche Prüfungen, Wartung, Aktualisierung bei Umbau.

Typische Projekte

Typische Projekte aus der Praxis.

Drei typische Konstellationen aus der Praxis. Preise und Konzepte erstellen wir individuell auf Anfrage, alle Angebote netto zzgl. USt.

Brandmeldeanlage Industrie
Industrie · DIN 14675

Brandmeldeanlagen

DIN 14675-konforme BMA für Produktionshalle, mit Feuerwehrlaufkarten.

Brandschutz für Photovoltaik
PV · Löschtechnik

Brandschutz für Photovoltaik

Brandschutzkonzept für PV-Anlagen: DC-Trennung, sichere Abschaltung und, wo nötig, Brandbekämpfung mit Löschturbine.

Flucht- und Rettungspläne
Flucht · DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, ergänzt um Schaumlöschanlagen für Sonderbereiche.

Qualität & Vertrauen

Verlässlich über die gesamte Laufzeit.

Sachverständigen-Kompetenz

Brandschutzkonzepte, Gutachten und Abnahmen kommen aus demselben Haus wie Montage und Wartung — ein Verantwortlicher für alles.

Versicherungsfeste Dokumentation

Prüfprotokolle, Wartungsnachweise und Anlagendokumentation, die Versicherer, Behörden und Sachverständige akzeptieren.

Wartung & wiederkehrende Prüfung

Feuerlöscher, BMA und RWA im festen Prüfturnus, mit Fristenüberwachung: Ihr Brandschutz bleibt wirksam und nachweisbar.

Ein Ansprechpartner

Vom Konzept bis zur wiederkehrenden Prüfung: Sie sprechen immer mit REBB.

FAQ

Häufige Fragen.

Schaumlöscher mit fluorhaltigen Mitteln dürfen ab Oktober 2026 nicht mehr verkauft werden; Bestand hat Übergangsfristen. Details im PFAS-Abschnitt oben.

Alle 2 Jahre durch eine befähigte Person — wir übernehmen Prüfung, Doku und Fristenerinnerung.

Ja, nach DIN ISO 23601 — von der Begehung bis zum montierten Plan, inklusive Aktualisierung bei Umbauten.

Das regeln Baurecht, Nutzung und Versicherer. Wir prüfen die Anforderungen und planen nach DIN 14675 — inklusive Aufschaltung.

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