PV-Check

Welche Anforderungen gelten für Ihre Anlage?

Anlagengröße einstellen — der Check zeigt die rechtlichen und netztechnischen Pflichten nach EEG, VDE und Solarspitzengesetz.

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Folgt der Modulleistung, in 10-kW-Schritten reduzierbar. Bestimmt Messtechnik und Zertifizierung.

Unter 100 kWp wird die Wechselrichterleistung vereinfachend gleich der Modulleistung angenommen.

60-%-Regel (Solarspitzengesetz): Neuanlagen speisen übergangsweise max. 60 % ein, bis ein intelligentes Messsystem mit Steuerbox verbaut ist. Ausnahmen: Steckersolar bis 0,8 kW (nur MaStR-Anmeldung) und Direktvermarktung.

ab 7 kWp

Smart-Meter-Pflicht

Verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (iMSys) durch den Messstellenbetreiber.

ab 25 kWp

Wirkleistungssteuerung

Technische Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung: iMSys mit Steuerbox oder Rundsteuerempfänger.

über 30 kWp

Steuerrecht

Wegfall der Einkommensteuerbefreiung für Anlagen über 30 kWp.

über 30 kVA

Wandlermessung

Halbindirekte Messung nach DIN VDE-AR-N 4100, wenn der maximale Betriebsstrom 44 A übersteigt.

ab 100 kWp

Direktvermarktung & Redispatch 2.0

Pflicht zur Direktvermarktung im Marktprämienmodell, Teilnahme am operativen Redispatch 2.0.

ab 100 kW

Anlagenzertifikat & Netzanschluss

ab 750 kWp

Ausschreibungspflicht

Teilnahme am Gebotsverfahren der Bundesnetzagentur für den Förderanspruch.

ab 1 MWp

PPA & Baurecht

Stromlieferverträge (PPAs) werden interessant; bei Freiflächen oft UVP und Bebauungsplan nötig.

kWp oder kW — was zählt wann?

kWp ist die Modulleistung (DC) — maßgeblich für Steuer- und Fördergrenzen (30 kWp Steuer, 100 kWp Direktvermarktung, 750 kWp Ausschreibung). kW/kVA ist die Wechselrichterleistung (AC) — entscheidend für Netzbetreiber- und VDE-Vorgaben (Wandlermessung über 30 kVA, NELEV-Zertifizierung 270/500 kW).

Orientierung nach EEG, VDE-AR-N 4100/4110, NELEV und Solarspitzengesetz, Stand 2026 — keine Rechts- oder Steuerberatung. Anmeldung beim Netzbetreiber? Übernehmen wir.